Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Biodiversität

Ackerbauliche Aspekte bei der Anlage von Blühmischungen beachten

Die Anlage von Blühflächen, Blühstreifen und Schonstreifen kann im Biotopverbund zu einer ökologischen Aufwertung der Agrarlandschaft beitragen. Zusätzlich wird das Landschaftsbild optisch aufgewertet, was den Erholungswert und damit die Akzeptanz der Landwirtschaft verbessern kann.

Grundsätzlich wird bei der Anlage zwischen einjährigen und mehrjährigen Blühflächen unterschieden.

Sonnenblumen bieten nicht nur Insekten Nahrung
Mehrjährige Blühflächen unterliegen ohne Pflegemaßnahmen einer Sukzession, bei der auf nährstoffreichen Flächen häufig eine Verdrängung der gewünschten Blühpflanzen durch konkurrenzstarke, ausdauernde Arten wie Quecke, Ampfer und Kratzdistel in wenigen Jahren droht. Es empfiehlt sich daher, die Anlage von mehrjährigen Blühflächen sorgfältig zu planen. Insbesondere die Wahl des Standortes, die Zusammensetzung der Mischung, die Aussaat und notwendige Pflegemaßnahmen (z.B. Schröpfschnitte, Aufwuchsentfernung) entscheiden über den Erfolg der Anlage. Grundsätzlich sollten hierfür Flächenbereiche ausgewählt werden, die dauerhaft nicht mehr bewirtschaftet werden.

Phacelia wird gern von Insekten besucht
Im Gegensatz dazu bieten einjährige Blühflächen die Möglichkeit, innerhalb der Fruchtfolge das Ausmaß an schwerbekämpfbaren Unkrautarten ohne einen erhöhten Herbizidaufwand zu kontrollieren. Mit den einjährigen Blühflächen kann das Blühspektrum in der Landschaft von Mai bis zur Ernte der Hauptfrucht erhöht werden. Meist werden dafür ein- und zweijährige Kulturpflanzen (Phacelia, Sonnenblumen, Kleearten und Kreuzblütler) verwendet, die auch für den Zwischenfruchtanbau genutzt werden. Etwa 4- 8 Wochen nach der Aussaat ist mit dem Blühbeginn zu rechnen. Die Blühdauer kann sich in Abhängigkeit von der Witterung aufgrund der Vielzahl der Arten über einen langen Zeitraum erstrecken. Von den Blühflächen können insbesondere Honig- und Wildbienen, Schwebfliegen und Schmetterlinge profitieren. Da die einjährigen Blühflächen integrativer Bestandteil einer Fruchtfolge sind, sollten phytosanitäre Aspekte unbedingt berücksichtigt werden.

Insekten lieben den Nektar des Rotklees
Aus ackerbaulicher Sicht ist bei der Auswahl der Blühpflanzen darauf zu achten, dass keine Krankheiten und Schädlinge in den nachfolgenden Kulturen auftreten. Weiterhin dürfen die Blühpflanzen in den Folgekulturen nicht zu Problemunkräutern werden. Blühmischung und Fruchtfolge müssen zusammenpassen. In einer Rapsfruchtfolge schließt sich z.B. die Verwendung von Kreuzblütlern (Gelbsenf, Ölrettich, Leindotter) aus (Übertragung von Kohlhernie). Gleiches gilt in Bezug auf die Verbreitung von Fruchtfolgekrankheiten für Leguminosen. In Zuckerrübenfruchtfolgen sollte z.B. auf die Verwendung von Buchweizen verzichtet werden, da dieser aussamt und in dieser Kultur nur sehr schwer bekämpft werden kann.

Das Thema „Blühmischungen“ nimmt aktuell stark an Fahrt auf und die Anfragen nehmen zu. Daher wäre es wünschenswert, Fragestellungen zur Fruchtfolgeverträglichkeit von Blühmischungen im Feldversuchswesen zu bearbeiten, damit die Integration von Blühmischungen in Fruchtfolgen nachhaltig funktioniert.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des LLH z.B. hier:

Oder nutzen Sie unsere Angebote rund um die landwirtschaftliche Biodiversitätsberatung!


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