Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Festmist’

Beitragsarchiv

Es wurden 4 Beiträge gefunden:

 

Wirtschaftsdünger richtig anrechnen!

Die Düngeverordnung beschreibt an unterschiedlichen Stellen, wie die Düngewirkung angerechnet werden soll.

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Festmistlagerung – Neuerung ab 2020

Ab 2020 muss auf einem Betrieb mit Mistanfall eine ordnungsgemäße Lagerungsmöglichkeit für ein Mistaufkommen von mindestens 2 Monaten vorhanden sein.

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Ammoniakemissionen bei der Wirtschaftsdüngerausbringung reduzieren

Bei der Ausbringung von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern, also z.B. Gülle, Festmist oder Hühnertrockenkot, können je nach Witterung mitunter erhebliche Ammoniakemissionen entstehen. Sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gesichtspunkten sollte eine Reduzierung dieser Emissionen angestrebt werden.

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