Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Nitrat’

Beitragsarchiv

Es wurden 4 Beiträge gefunden:

 

Verpflichtender Zwischenfruchtanbau in mit Nitrat belasteten Gebieten

Seit diesem Jahr greift erstmals die folgende Regelung (§13 a Abs. 2 Nr. 7) der Düngeverordnung in mit Nitrat belasteten Gebieten für die hessischen Landwirte.

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Kernsperrfristen für stickstoffhaltige und phosphathaltige Düngemittel

(wesentlicher Nährstoffgehalt von mehr als 1,5 % N oder 0,5 % P2O5)Die Getreideernte ist abgeschlossen und die folgenden Kulturen weisen bereits im Herbst einen Düngebedarf auf der mit organischen oder mineralischen Düngern gedeckt werden könnte. Dabei dürfen die gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu gehören u. a. die Kernsperrfristen. Diese sind je nach ausgewiesener Gebietskulisse verschieden und deshalb ist eine differenzierte Betrachtung nötig.

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Stickstoffbedarf und -düngung im Herbst (Nmin-Wert)

Die anstehenden Düngungsmaßnahmen im Herbst werden zunehmend von gesetzlichen Vorschriften reguliert. Dabei muss der Landwirt/die Landwirtin nicht nur unterschiedliche Rechtsgrundlagen sondern auch unterschiedliche Gebietskulissen berücksichtigen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.

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Zwischenfruchtanbau – ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz!

Der Anbau von Zwischenfrüchten bietet bekanntlich einige pflanzenbauliche und auch ökologische Vorteile. Bei sorgfältiger Auswahl der Zwischenfrüchte, in Abstimmung mit den Hauptkulturen in der Fruchtfolge, kann die Ausbreitung von Krankheiten und Schädlingen verhindert werden.

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