Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Tierhaltung’

Beitragsarchiv

Es wurden 10 Beiträge gefunden:

 

Blackout – Vorbereitungen für Nutztierhaltende

Haben Sie sich bereits gedanklich mit einem umfangreichen Ausfall der Stromversorgung auseinandergesetzt? Mehrere Tage anhaltender, flächendeckender Stromausfall – ein sogenannter Blackout - kann auch mitten in Europa zur Realität werden. Die Auswirkungen hätten weitreichende Folgen für die Gesundheit Ihres Viehbestandes und sogar die Existenz Ihres Betriebes.

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Schweinehaltung in Hessen: Wie sie zukünftig aussehen könnte

Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich und Andreas Sandhäger, Direktor des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen, besuchten den Romroder Schweinebetrieb Kornmann

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Unkupierte Schafe halten – Digitalisierung und Technik für die Zukunft

Die Haltung unkupierter Schafe kann mit einigen Herausforderungen einhergehen. Im Rahmen des Projektes Tierwohl-Kompetenzzentrum (TWZ) Schaf werden Lösungsansätze aufgezeigt und der Praxis zur Verfügung gestellt.

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LLH-Forum Stallgespräche: Fachvorträge zogen zahlreiche Besucher der Öko-Feldtage 2022 an

Das LLH-Forum Stallgespräche bereicherte während der Öko-Feldtage, die vom 28. bis zum 30. Juni rund um den Gladbacherhof in Villmar stattfanden, mit über 20 Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen das Programm für Besucherinnen und Besucher.

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Anerkennung über den Weltbauerntag hinaus spürbar machen

„Dass wir uns hierzulande sorgenfrei ernähren können, verdanken wir dem unermüdlichen Arbeitseinsatz unserer Landwirte und Landwirtinnen weltweit und insbesondere vor Ort in Deutschland und in Hessen“, unterstreicht heute, am Weltbauerntag, Andreas Sandhäger, Direktor des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH).

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Welche Formen von Agroforst gibt es?

Je nachdem, wie ein Agroforstsystem angelegt und aufgebaut ist, lassen sich drei größere, übergeordnete Gruppen unterscheiden:

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Wege zur „klimaoptimierten“ Fleischrinderhaltung

Die Landwirtschaft trug 2018 mit 7,4 % zu den jährlichen Gesamttreibhausgasemissionen Deutschlands bei. Der überragende Großteil steht dabei in direktem Zusammenhang mit der Tierhaltung.

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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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