Agrarpolitik & Förderung
Förderung der Digitalisierung in der Landwirtschaft
Ab dem 01.02.2021 wird der landwirtschaftliche Sektor in Hessen verstärkt dabei unterstützt, die Chancen der Digitalisierung für die Landwirtschaft nutzbar zu machen.
Hierzu ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Innovation und Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten“ (RL-IZ) in Kraft getreten.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel des Förderprogrammes ist die Unterstützung einer nachhaltigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft, sowie die Verbesserung des Managements auf den heimischen Betrieben.
Schwerpunktmäßig werden drei maßgebliche Ziele für die Förderung berücksichtigt:
- Steigerung der Zielgenauigkeit der organischen und mineralischen Düngung, insbesondere bei Stickstoff und Phosphor.
- Entlastung der Umwelt und Steigerung der Biodiversität durch Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel.
- Verbesserung der Tiergesundheit und Steigerung des Tierwohls.
Was wird gefördert?
Um die übergeordneten Ziele zu erreichen, werden folgende Gegenstände und Leistungen gefördert:
- Erwerb von einer oder mehreren Agrarsoftware-Produkten einschließlich Installation im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung. Alternativ zum Erwerb der Software ist der Erwerb einer mindestens dreijährigen Nutzungslizenz förderfähig.
- Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung.
- Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Dazu gehört der
- Erwerb von Feldrobotern, die automatisch Beikraut bekämpfen
- Erwerb von vollautomatischen Geräten, die zwischen und innerhalb der Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen
- Erwerb von elektronischen Reihenführungen für Geräte, die zwischen den Pflanzreihen nicht-chemisch Beikraut bekämpfen und der
- Erwerb von Pflanzenschutzgeräten, die Zielpflanzen bzw. -flächen oder den Befall mit Krankheits- oder Schaderregern erkennen und nur auf diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.
- Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
- Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten und Dienstleistungen.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Antragstellung ist ganzjährig über ein Online-Agrarportal des Landes Hessen möglich. Es kann im Rahmen dieser Fördermaßnahme ein Antrag pro Jahr gestellt werden. Dieser Antrag kann mehrere Fördergegenstände beinhalten. Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2023 beantragt und bewilligt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Gießen und auf der Website des Hessischen Ministeriums unter folgenden Links:
Informationen zur Förderung durch das HMUKLV
Informationen, sowie Downloads (Merkblätter, Listen etc.) vom RP Giessen
Antragstellung über die WI-Bank (bzw. über Link des RP Gießen)
Ansprechpartner
Fördertechnische Fragen
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 51.1 – Landwirtschaft, Marktstruktur
Schanzenfeldstraße 8
D-35578 Wetzlar
Susanne Göbel-Saller,
0641- 303-5119
Henning Brenner,
0641-303-5126
Produktion, Betriebswirtschaft
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Bildungs- und Beratungszentrum Petersberg
Kreuzgrundweg 1b
36100 Petersberg
Jonas Hedtrich
Digitalisierung im Weinbau
Regierungspräsidium Darmstadt
Christopher Seith
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/landwirtschaftfischereiweinbau/weinbau