Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Biogaserzeugung

Entwicklung von Biogasanlagen in Hessen

Das Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 29.03.2000 sorgte mit seinen Besonderheiten wie Einspeisevorrang, garantierte Vergütungssätze für 20 Jahre dafür, dass die Erzeugung von Biogas rentabel wurde.

Weitere Novellierungen in den Jahren 2004 bis 2011 führten Deutschland-, und Hessenweit zu einem regelrechten Biogasboom (siehe folgende Grafik).

(Alle Grafiken finden Sie am Ende des Beitrags nochmal als PDF für den Druck zusammengestellt.)

Im Jahr 2020 kam es erstmals dazu, dass bei Biogasanlagen, die zu Beginn des EEG-2000 errichtet wurden, die 20-jährige feste Vergütung auslief.

Auf die Anzahl an Biogasanlagen macht sich diese Thematik in Hessen noch nicht bemerkbar. Mit 238 Anlagen ist diese im Zeitraum 2019/2022 sogar leicht gestiegen, da dauerhaft stillgelegte Anlagen durch neuen Gülleanlagen ersetzt wurden. Die durchschnittliche elektrische Leistung pro Anlage beträgt 681 kW. Die gesamte installierte elektrische Leistung in Hessen beträgt 162.131 kW und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken, da neu installierte Güllekleinanlagen weniger Leistung haben. Die genaue Anzahl an Biogasanlagen pro Landkreis kann der folgenden Grafik entnommen werden:

Die Novellierung des EEG im Jahr 2017 führte zu einem Aufschwung von Gülle-Kleinbiogasanlagen. Die feste Vergütung war mit 23,14 ct/kWh (bezogen auf Inbetriebnahme in 2017) äußerst lukrativ. Die Voraussetzungen dafür waren u.a., dass die am Standort installierte Leistung maximal 75 kW beträgt und im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Masseprozent Gülle (ohne Geflügelmist /-trockenkot) eingesetzt werden.

Durch das EEG 2023 wurde die Pflicht zur doppelten Überbauung aufgehoben, welche bisher ab 100 kW installierter Leistung vorgeschrieben war. So ist es ab 2023 möglich, neue Anlagen mit einer maximalen Leistung von 150 kW zu installieren, bei einer Obergrenze von 150 kW Bemessungsleistung. Bezüglich Vergütung werden für bis zu 75 kW Bemessungsleistung 22 ct/kWh und für mehr als 75 kW (bis150 kW) 19 ct/kWh vergütet. Der Einsatz von Gülle und Mist muss weiterhin zu einem Mindestanteil von 80 Masse-% erfolgen, wobei überjähriges Kleegras mit bis zu 10 Masse-% anrechenbar ist. Geflügelmist und -kot sind jedoch weiterhin nicht auf die Wirtschaftsdüngermenge anrechenbar.

In Hessen waren letztes Jahr 57 Gülle-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 4233 kW installiert, wobei die durchschnittliche Leistung pro Anlage 74 kW beträgt. Die Verteilung ist der folgenden Grafik zu entnehmen:

Mit lediglich 12 Anlagen spielen die Biogasaufbereitungsanlagen eine untergeordnete Rolle in Hessen. Die Besonderheit dabei ist, dass das Gas auf Erdgasqualität aufbereitet wird. Dieses Verfahren ist jedoch sehr aufwändig und kostspielig und eignet sich in der Regel nur für große Biogasanlagen.

Hier können Sie alle Grafiken komplett herunterladen:

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