Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beitragsarchiv

Es wurden 60 Beiträge gefunden:

 

Lagerung von Wirtschaftsdüngern

Erstmals mit der Novellierung dieser Düngeverordnung werden konkrete Vorschriften zur Lagerung der Wirtschaftsdünger und Gärrückstände gegeben. Im § 12 der Düngeverordnung werden hierzu einige Anmerkungen vorgenommen.

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Düngerstreuer: Querverteilung und Randstreueinrichtung überprüfen

Moderne Zentrifugalstreuer haben generell eine gute Querverteilung, aber auch unter optimalen Bedingungen schwankt die ausgebrachte Düngermenge um einen Verteilkoeffizienten (VK) von bis zu 15 %.

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Auf die Schwefelversorgung der Kulturen achten

Schwefel verhält sich ähnlich wie Nitrat im Boden und kann ausgewaschen werden.

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Düngung auf gefrorenem Boden nicht erlaubt

In der Düngeverordnung, die seit dem 01.05.2020 in Kraft ist, gilt folgendes Aufbringungsverbot von Düngern mit wesentlichen N- und P-Gehalten.

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Düngebedarfsermittlung Frühjahr

Die Düngebedarfsermittlung wird vor der ersten Düngungsmaßnahme im Frühjahr für die auf einer Fläche angebauten Kultur erstellt. Sie „plant“ die betriebliche Düngung und gibt Aufschluss über die benötigten Nährstoffmengen an Stickstoff und Phosphor.

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Stoff-Strom-Bilanz

Seit dem 01.01.2023 gelten erweiterte Vorgaben nach der im Jahr 2018 in Kraft getretenen Stoff-Strom-Bilanzverordnung. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GV, Schlüssel siehe Tabelle 3) die Regelungen zu den Aufzeichnungen beachten.

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Anpassung an den Klimawandel: Das Potential des Unterbodens besser nutzen

Die extremen Witterungsverhältnisse in den vergangenen Jahren haben einmal mehr deutlich ge­macht, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen ist, die der Pflanzenbau zu bewältigen hat.

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