Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Beiträge mit Tag ‘Haltung’

Beitragsarchiv

Es wurden 48 Beiträge gefunden:

 

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Klarheit über zukünftige Haltung von Sauen im Deckzentrum

Seit Juli 2020 stehen die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bereits fest. Nun schafft die Bekanntgabe der Ausführungshinweise Klarheit über die Ausgestaltung der Haltungsbedingungen.

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Schweine: Wasserversorgung regelmäßig prüfen

Das Thema Tränkewasser für Schweine scheint im ersten Moment allseits bekannt. Dennoch zeigen sich in der Praxis immer wieder Probleme mit der Wasserversorgung und -qualität.

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Neue Broschüre des MuD Tierschutz zur Haltung unkupierter Schafe

Das Kupieren des Schwanzes von Schaflämmern betrifft in erster Linie Rassen mit bewolltem Langschwanz.

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Winterbeweidung lohnt sich

Auch heute noch spielen die Herbst- und Winterweiden eine wesentliche Rolle für die Existenz der Schäfereien - unabhängig davon, ob es sich um Wanderschäfereien handelt oder nicht.

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Kurzzeitbeweidungen (kürzer als 24 Stunden) müssen nicht dokumentiert werden!

Nach Auskunft der nach Landesrecht zuständigen Stelle zur Kontrolle der Düngeverordnung (Regierungspräsidium Kassel), stellen kurzzeitige Weidegänge, die kürzer als 24 Stunden befristet sind (typisch z. B. für Hüteschafhaltung auch auf Ackerflächen im Winter), keine Beweidung im Sinne der DÜV.

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Landesbetrieb startet mit innovativem Haltungskonzept für Schweine

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bezieht am Landwirtschaftszentrum (LWZ) Eichhof seinen neuen Modellstall mit 96 Ferkeln. Das umgesetzte „Neudorfer Haltungskonzept“ berücksichtigt ergänzend zum Tierwohl auch Aspekte des Klimaschutzes, und wurde über den Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 (IKSP) gefördert.

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Maßnahmen für die Haltung unkupierter Schafe vorgestellt

Betriebe, die zur Steigerung des Tierwohls auf das Kupieren der Schwänze verzichten, müssen bei der Haltung einige Dinge beachten.

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Ausnahmeregelungen für Teilnehmer am ASP-Statusverfahren

Um im Falle des Ausbruchs der ASP von den Ausnahmeregelungen von der Untersuchungspflicht für die zu verbringenden Schweine in Restriktionszonen Gebrauch machen zu können, besteht für Schweine haltende Betriebe in Hessen die Möglichkeit für eine freiwillige Teilnahme am  ASP-Statusverfahren.

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